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Gemeindeimmobiliensteuer
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Mit der Steuer steuern?

Vor 10 Jahren wurde in Südtirol die GIS – Gemeinde Immobiliensteuer – eingeführt. Sie ersetzt die mit staatlichen Rechtsvorschriften eingeführten Gemeindesteuern auf Immobilien (IMU). Seit Jahren ist die Landespolitik darum bemüht, mit der Steuerung dieser Steuer auch gegen die Wohnungsnot anzukämpfen. Noch immer wird darüber heftig diskutiert.

Wohnraum ist knapp in Südtirol. Und dennoch stehen aktuell rund 30.000 Wohnungen im ganzen Land leer. Um diesem Missstand entgegenzuwirken und um leistbaren Mietwohnraum zu schaffen, wurde in Südtirol bereits 2022 eine Reform der GIS, der Gemeindeimmobiliensteuer beschlossen. Konkret sieht das Gesetz vor, leerstehende Wohnungen, Baugrundstücke bzw. nicht fertig gestellte Wohnungen, mit einer höheren GIS zu besteuern. Dabei sollte unterschieden werden, ob sich die Immobilie in einer Gemeinde mit hoher Wohnungsnot befindet oder nicht. Jeweils zum 30. Juni legt die Landesregierung für das Folgejahr fest, welche Gemeinde als Gemeinde mit Wohnungsnot gilt und welche nicht. Als Gemeinden mit Wohnungsnot gelten jene, in denen der Mietpreis pro Quadratmeter um zumindest 20 Prozent höher ist als der durchschnittliche Mietpreis in Südtirol.2022 wurden insgesamt 21 Südtiroler Gemeinden als solche namhaft gemacht. Wohnungsnot herrscht demnach in Bozen, den Städten Meran, Brixen, Leifers und Sterzing, weiters in den drei Grödner Gemeinden und den Gadertaler Gemeinden Abtei, Corvara sowie Enneberg. Dazu kommen Terlan, Eppan, Auer und Kaltern, dann Schenna, Lana, Marling und Tirol, schließlich Sexten und Vahrn. In diesen Gemeinden wird der Leerstand, wie im Artikel 5 des Landesgesetzes 3/2022 festgelegt, höher besteuert.

Der Steuersatz für leerstehende Wohnungen, ungenutzte Baugründe oder nicht fertig gestellte Bauvorhaben ist in ebendiesen Gemeinden mit Wohnungsnot auf mindestens 2,5 Prozent festgelegt. Gemeinden steht es frei, diesen auf 3.5 Prozent anzuheben. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass der ordentliche Steuersatz für vermietete Wohnungen gesenkt wird und zwar um 0,1 Prozent - von 0,76 auf 0,75. Gemeinden steht es auch hier frei, diesen Steuersatz noch weiter zu senken. Noch mehr Spielraum haben Gemeinden ohne festgestellte Wohnungsnot. Sie können frei entscheiden, ob sie Erhöhungen anwenden möchten bzw. ob sie bei vermieteten Wohnungen den Steuersatz noch weiter senken möchten. Damit sollen Anreize geschaffen werden, dass Wohnungsbesitzer ungenutzten Mietraum vermieten, anstatt weiter leer stehen zu lassen.

Reformvorschlag: Kurzzeitvermietung

Nun soll auch der GIS-Satz für die Kurzzeitvermietung überarbeitet werden. Geht es nach dem Gemeindeverband und ihrem Chef Andreas Schatzer dürfen jene, die an Urlauber vermieten, nicht mehr billiger davonkommen. Konkret bedeutet das: In Gemeinden mit Wohnungsnot sollen Anbieter von Ferienwohnungen und „Urlaub auf dem Bauernhof“ mindestens gleich viel GIS bezahlen wie Langzeitvermieter. Dabei müssen die Gemeinden selbst entscheiden, in welche Richtung sie die GIS angleichen wollen. Entweder wird für die Kurzzeitmiete mehr GIS berechnet oder für die Langzeitmiete weniger. Wobei im letzteren Fall den Gemeinden Einnahmen wegfallen, die aktuell nicht ausgeglichen werden. Außerdem sieht der Reformvorschlag vor, dass Gemeinden mit Wohnungsnot eine Mindestauslastung für Ferienwohnungen festlegen müssen. Wird diese nicht erreicht, sollte der Anbieter eine Super-GIS in Höhe von 2,5 Prozent bezahlen müssen. Die Berechnung scheint hierbei aber schwierig zu sein. Weil viele Ferienwohnungen zwar über mehrere Betten - konkret meist vier oder mehr - verfügen, oft aber nur von 2 bis 3 Personen belegt werden. In diesen Fällen eine Mindestauslastung zu berechnen wird schwierig bis unmöglich. Dennoch ist das Thema noch nicht vom Tisch. Im Herbst soll über dieses Thema auch erneut im Landtag diskutiert werden. Denn eines steht fest. Die GIS ist durchaus eine Steuer, mit der sich - im Rahmen - auch einiges steuern lässt. Und leistbarer Mietwohnraum ist in Südtirol dringend gesucht. 

Die GIS

Der Besitz von Immobilien in einem Gemeindegebiet, unabhängig davon, ob es sich um Gebäude oder Baugründe handelt, unterliegt in Südtirol der GIS. Diese Gemeindeimmobiliensteuer gilt auch für den Hauptwohnsitz. Geschuldet wird sie auch während Bau- und Wiederaufbau- bzw. Wiedergewinnungsarbeiten. Die Steuer ist in zwei Raten jeweils Mitte Juni und Mitte Dezember über das Formular F24 zu begleichen. Im restlichen Staatsgebiet ist für den Besitz von Liegenschaften die staatliche Gemeindeimmobiliensteuer Imu geschuldet. Die Zahlungen sind innerhalb der gleichen Fristen vorzunehmen. Die geschuldeten Steuern sind selbst zu berechnen, während in Südtirol in der Regel die Gemeinden bereits eine Berechnung schicken.In Gemeinden mit Wohnungsknappheit liegt der Steuersatz für ungenutzte Immobilien bei mindestens 2,5 Prozent und kann auf 3,5 Prozent erhöht werden.

Der Gemeindeverband fordert, dass in Gemeinden mit Wohnungsknappheit Anbieter von Ferienwohnungen und „Urlaub auf dem Bauernhof“ bei der GIS-Abgabe mindestens genauso viel zahlen wie Langzeitvermieter.

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