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„Eigenheim, Glück allein“ – dieses Sprichwort ist maßgeschneidert für die Südtirolerinnen und Südtiroler. Laut der (aktuellsten) Volkszählung von 2011 sind 69 Prozent des Wohnbestandes Eigentum, nur 25 Prozent sind gemietet. Auch weiterhin kaufen oder bauen sich die Südtiroler ihren Wohntraum. Doch am Beginn aller Träume sollte eine Frage stehen: „Wie viel Eigenheim kann ich mir leisten?“
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© Shutterstock

Am Beginn einer Immobilienfinanzierung steht das Finanzierungskonzept. Dieses basiert zumeist auf 3 Säulen: Eigenkapital, Wohnbauförderung und Bankkredit. Die Finanzierung der eigenen 4 Wände ist am solidesten, wenn möglichst viel Eigenkapital zur Verfügung steht. Dazu gehören neben dem Ersparten – bei jungen Menschen – auch die mögliche finanzielle Hilfe durch die Familie, ebenso sollte ein Teil der Abfertigung oder eines Zusatzrentenfonds mitberechnet werden (Auskunft geben Arbeitgeber und Gewerkschaften).

Sind alle Eigenmittel bekannt (und hier bitte ehrlich zu sich selbst sein!), kann die Möglichkeit überprüft werden, ob man in den Genuss einer Wohnbauförderung kommt. Auskunft geben die Ämter des geförderten Wohnbaus. Gefördert werden Volkswohnungen (keine Luxuswohnungen) und Wohnungen mit erhöhter Zimmerzahl bei Wiedergewinnung. Die Unterstützung wird gewährt bei: Bau (auf freiem oder gefördertem Baugrund), Kauf (von bereits bestehenden Wohnungen oder Wohnungen, die sich im Bau befinden) und Sanierung (Erweiterung oder Sanierung des Bestands) der Erstwohnung. Höhe und Art der Förderung werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien ausschlaggebend: Dauer der Ansässigkeit im Lande, Einkommen, Zwangsräumung, Wohnen in einer unbewohnbaren oder überfüllten Wohnung und Invalidität (eigene oder eines Familienmitglieds).

Es bestehen mehrere verschiedene Förderungsarten für Erstwohnungen. Welche, darüber informieren ebenfalls die Ämter des geförderten Wohnbaus. Das Land fördert den Kauf, Bau und Sanierung von Erstwohnungen im Jahr 2021 mit 57 Millionen Euro. 52 Millionen Euro wurden den unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Sprachgruppen zugewiesen: 39,8 Millionen Euro fließen in den Bereich der Schenkungsbeiträge des Landes für Neubau und Kauf der Erstwohnung, 17 Millionen Euro werden für Sanierungen und konventionierte Sanierungen zur Verfügung gestellt. Die restlichen 5 Millionen Euro werden anderen Fördermaßnahmen (z. B. zur Unterstützung bei Naturkatastrophen oder sozialen Härtefällen, zur Beseitigung architektonischer Hindernisse) zur Verfügung gestellt. Die eingesetzten Geldmittel verstehen sich als Schenkungsbeitrag, die von den Bürgern nicht zurückerstattet werden müssen.

 

Hilfe für junge Leute

Außerdem hat der Staat im Rahmen der Corona-Maßnahmen mit einer Unterstützungsverordnung neue Steuererleichterungen für den Erwerb des Eigentums, des Fruchtgenuss-, Wohnungs- oder Gebrauchsrechtes der Erstwohnung eingeführt (Decreto Sostegni bis vom 25. Mai 2021, Nr. 73, in den Absätzen 6 bis 10 des Artikels 64). Die Erleichterungen gelten für Personen, die jünger als 36 Jahre sind und in der gesamtstaatlichen ISEE-Bescheinigung einen Wert von 40.000 Euro oder weniger aufweisen (siehe dazu auch Seite 16). Aber Achtung: Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt!

 

„Baupartner“ Bank

Sind die Faktoren Eigenkapital und öffentliche Förderung geklärt, kommt zumeist ein Bankkredit ins Spiel. Der Weg zur Bank muss unbedingt vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar erfolgen. Denn lehnt die Bank nach dem Abschluss des Kaufvertrags den Antrag auf das Darlehen ab (etwa, weil die Sicherheiten nicht ausreichen), muss der Kauf wieder rückabgewickelt werden. Dies bedeutet hohe Kosten. Banken bieten unter anderem Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz, Hypothekendarlehen mit gleichbleibendem Zinssatz oder Darlehen mit einer konstanten Rate an. Welches Finanzierungsmodell ideal ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Eigenkapital (je mehr, desto besser), von der angemessenen Höhe der monatlichen Belastung und von eventuellen Zusatzeinkommen. Gemeinsam mit dem Berater der Bank sollte die ideale Finanzierungsform gefunden werden. Apropos Kaufpreis. Mit dem reinen Kaufpreis ist es in der Regel nicht getan. Die Kosten für den Kauf einer Wohnung setzen sich zusammen aus Kaufpreis, Mehrwertsteuer, Registergebühren, eventuell einer Maklerprovision, Bankspesen, Spesen für den Notar und notarielle Urkunden sowie einiges mehr. Grundsätzlich sollte man mit Zusatzspesen von bis zu 10 Prozent des Kaufpreises rechnen. Diese Summe muss beim Kreditantrag berücksichtigt werden.

Quelle: Dolomiten-Extra Mein Eigenheim - 2021

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