Um eine der wichtigsten Versicherungen müssen sich Bauherren bereits vor Baubeginn kümmern: um die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn egal, ob ein Unternehmen, Planer oder Architekt mit dem Bau beauftragt wird, ob man selbst mitarbeitet oder alles Handwerkern überlässt, der Bauherr ist nicht von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Diese Versicherung deckt die zivilrechtliche Haftung der Bauherren bei Neu-, Aus- oder Umbauten, Renovierungen und Sanierungen ab.
Wie hoch die Polizzen sind? Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) rechnet auf ihrer Homepage vor: Die Einmalprämie (inklusive Steuern) für die gesamte Dauer der Arbeiten beläuft sich normalerweise für einen umfassenden Versicherungsschutz auf 2 bis 3 Promille des Gesamtwertes des Bauvorhabens. Als Höchstversicherungssumme sind 2 Millionen Euro zu empfehlen.
Unvorhergesehene Schäden am Gebäude, die während der Bauzeit entstehen, können durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt werden.
Auf eine Wohngebäudeversicherung sollte kein Hauseigentümer oder Wohnungsbesitzer verzichten. Der wichtigste Inhalt darin ist die Feuerversicherung. Sie ist für alle Wohnungseigentümer, aber auch für Mieter ratsam. Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol, erklärt in einem WIKU-Artikel vom vergangenen 30. Juni: „Innerhalb nur weniger Minuten kann das gesamte Hab und Gut in Flammen aufgehen. Der Schaden kann so hoch ausfallen, dass wir nicht imstande sind, ihn aus eigener Tasche zu bezahlen. Gerade bei Risiken, die so enorme Schäden verursachen können, ist eine Versicherung unerlässlich.“
Die Wohngebäudeversicherung bietet außerdem Versicherungsschutz (zumeist für Immobilie und Hausrat) bei Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Explosionen, Hagel, Wind, Schnee, Austritt von Wasser (Stichwort Rohrbrüche). Flugzeug- und Satellitenabsturz auf das Gebäude, Rauch, Gas, Schallwellen, elektrische Ereignisse, Vandalismus sowie gesellschaftspolitische Ereignisse wie Streik, Aufruhr und von Motorfahrzeugen verursachte Aufprallschäden sind zumeist auch inbegriffen. Schäden durch Frost, Überschwemmungen und Steinschlag sollten unbedingt auch dabei sein.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an der Einrichtung ab, etwa durch Feuer, Explosionen oder Blitzschlag, aber auch Vandalismus und Einbruch.
Über- oder unterversichert?
Grundsätzlich spricht man von Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme niedriger angesetzt ist, als der eigentliche Neubauwert des Gebäudes beträgt. Versicherungsberaterin Stefanie Unterweger macht im WIKU ein Beispiel: Ein Haus hat einen geschätzten Wiederaufbauwert von 350.000 Euro. Ist es für nur 200.000 Euro versichert, ist es klar unterversichert. Die Folge: Das Versicherungsunternehmen berechnet bei einem Teilschaden das Verhältnis der Unterversicherung und zieht diesen Prozentsatz ab. Bei einem Totalschaden werden lediglich die 200.000 Euro ausbezahlt. Dasselbe Haus wäre überversichert, wenn es der Eigentümer zum kommerziellen Wert versichert, da die aktuellen Immobilienpreise sehr viel höher als die 350.000 Euro sind. So würde man eine höhere Versicherungsprämie bezahlen, aber gleichzeitig keine höhere Schadenssumme ausbezahlt bekommen.
Quelle: Dolomiten-Extra Mein Eigenheim - 2021