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RATGEBER: Wie Sie möglichst viel Geld aus Ihrem Gebrauchten herausholen!
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© dpa-tmn/Christin Klose

Egal, ob die Trennung leicht oder schwerfällt: Wer sein Auto verkauft, möchte in der Regel möglichst viel Gewinn erzielen. Diese Tipps können dabei helfen.

1. Auto aufbereiten:

Wer sein Auto gründlich putzt oder es sogar aufbereiten lässt, erhöht den erzielbaren Preis. „Die Investitionen rentieren sich meist“, sagt Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE). „Wichtig ist, sich gründlich über das eigene Auto im aktuellen technischen Zustand zu informieren und alle Unterlagen wie Fahrzeugpapiere, Rechnungen, Hauptuntersuchungsbescheinigungen zusammenzutragen“, sagt Johannes Boos vom ADAC.

2. Fotos machen:

Im Morgen- oder Abendlicht kommt das Auto schön zur Geltung. Dabei werden alle Seiten aus der Hocke fotografiert (wirkt dynamischer), damit Interessenten sehen können, dass das Auto keinen Schaden hat. Gute Fotos von allen Seiten, einem sauberen und leeren Innenraum sowie von wichtigen Ausstattungsdetails hält auch Jochen Kurz vom Portal Autoscout24 für wichtig. „Dabei macht ein ruhiger und ordentlicher Hintergrund auf den Fotos einen besseren Eindruck als ein Foto auf der Straße mit einem unruhigen Hintergrund“, so Kurz.

3. Inserat-Text verfassen:

Ein neutral gehaltener Text beschreibt das Auto am besten. Er sollte die genaue Modellbezeichnung, Baujahr, Laufleistung und Motorvariante umfassen. „Zu den interessanten Details zählen markante Ausstattungen wie Anhängerkupplung oder Schiebedach sowie Zubehör wie Reifen oder Dachträger“, erklärt Boos.

Auch Mängel, Unfallfreiheit und die Zahl der Vorbesitzer gehören in die Anzeige. „Diese Angaben müssen stimmen, da diese Teil des Kaufvertrags werden.“

4. Preisfindung:

Um einen möglichst realistischen Preis zu finden, schaut man etwa auf Autoplattformen nach vergleichbaren Modellen.

5. Inserat:

Mehr Leser und damit auch Interessenten finden Verkäufer, wenn sie das Fahrzeug auf möglichst vielen Plattformen inserieren.

6. Kontaktdaten angeben:

„Wer nicht um 5 Uhr morgens von Interessenten geweckt werden will, gibt auf den Verkaufsplattformen nur seine E-Mail-Adresse als Kontakt an, nicht jedoch die Telefonnummer“, rät Mühlich.

7. Preisverhandlungen:

Unseriöse Interessenten verhandeln Preise gerne schon am Telefon. „Seriöse Käufer schauen sich erst das Auto an und verhandeln am Objekt den Preis“, so Mühlich.

8. Besichtigung und Probefahrt:

Wenn ein Begleiter beim Verkauf anwesend ist, kann er bei späteren Unstimmigkeiten als Zeuge dienen. Vor der Probefahrt kontrolliert der Verkäufer den Führerschein des Probefahrers und notiert die Daten des Personalausweises oder fotografiert ihn. Natürlich fährt der Verkäufer im Auto mit. „Sinnvoll ist es auch, die Länge und den Zeitraum der Probefahrt vorab zu besprechen und eine, Probefahrt-Vereinbarung' auszufüllen, denn der Probefahrer haftet für alle verschuldeten Unfälle. Bei höherwertigen Fahrzeugen ist zudem eine Kaution ratsam“, erklärt Johannes Boos. Tipp von Autoscout-Mann Kurz: „Verkäufer erkundigen sich vor der Probefahrt, wie das Auto versichert ist, falls ein Interessent einen Unfall verursacht.“

9. Kaufvertrag und Bezahlung:

Im Kaufvertrag müssen alle wichtigen Daten wie Fahrgestellnummer, Laufleistung, Zubehör und mögliche Unfallschäden genannt werden. Dazu kommen die Personalien von Verkäufer und Käufer. Ein Foto vom Personalausweis kann bei späteren Problemen helfen, ebenso der genaue Verkaufszeitpunkt.

Bargeld ist die gängige Bezahlmethode, eine Vorabüberweisung möglich. Auf Paypal-Zahlungen, Ratenzahlung, Bezahlung mit Scheck oder Überweisungen sollten Verkäufer nicht eingehen. Erst wenn das Auto bezahlt ist, händigt man das Fahrzeug, die Zulassungspapiere, Schlüssel und alle Dokumente aus.

10. Abmeldung:

 Allgemein gilt: Wer ein Fahrzeug verkauft, ist verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen. Die sicherste Art, ein Auto zu verkaufen ist es, es vorher abzumelden. Dann haftet der Verkäufer nicht für eventuelle Unfälle, die in der Zeit passieren, in dem das verkaufte Auto noch nicht umgemeldet ist.

„Das geht aber nur, wenn das Auto auf privatem Grund steht. Auf öffentlichem Grund müssen Fahrzeuge angemeldet sein“, sagt Marcel Mühlich. (dpa/tmn)

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