Damit Sie diese Funktion nutzen können müssen Sie sich anmelden.

Login
Noch kein Konto? Kostenlos registrieren
Alles, was Sie wissen müssen
auto_shutterstock_2391883081_1.jpg
© Shutterstock

Anhänger & Pkw

Was früher selten war, ist heute alltäglich: Immer mehr Privat-Pkw sind mit Anhängern unterwegs. Der eine transportiert Getränkekisten, der andere den erlegten Hirsch und wieder ein anderer seine Wertstoffe – um nur einige Beispiele zu nennen. „Um ein Gespann mit einem B-Führerschein zu lenken, darf das Gesamtgewicht des Autos mit Insassen samt beladenem Anhänger maximal 3,5 Tonnen betragen“, erklärt Helmut Gufler.

Wird dieses Gewicht überschritten, ist der Führerschein der Klasse BE erforderlich. „Dann darf das gesamte Gespann bis zu 7 Tonnen wiegen“, erklärt der erfahrene Anhänger-Fachhändler aus Lana, der auch Reparaturen erledigt. „Mehr Gewicht kann ein normaler Pkw auch nicht ziehen.“ Anhänger können offen, mit einer Plane oder mit einem Koffer ausgestattet sein. Auch Anhänger mit Kippfunktion sind erlaubt. „Wenn ein Händler richtig beraten will, verlangt er vom Kunden zuerst den Fahrzeugschein und den Führerschein. Zudem fragt er ihn, wofür der Anhänger benötigt wird“, betont Gufler. Erst dann sei eine seriöse Beratung möglich. Übrigens: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm dürfen mit Führerschein B immer gezogen werden, sofern das Auto diese Last auch ziehen darf.

Muss ein Anhänger versichert werden?

Ist ein Anhänger an ein Fahrzeug gekoppelt, ist er über den Pkw versichert. „Es gibt auch eine eigene Anhängerversicherung, um Schäden abzudecken, die entstehen können, wenn der Anhänger mit der Hand geschoben wird oder wenn er ungesichert steht, ins Rollen gerät und beispielsweise ein Auto beschädigt“, erläutert Gufler. „Wer einen neuen Anhänger kauft, muss diesen nach 4 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung bringen, und anschließend alle 2 Jahre.“ Derzeit sei diese Untersuchung nur bei autorisierten Stellen möglich. „Es wäre wünschenswert, wenn auch Werkstätten, die berechtigt sind, Hauptuntersuchungen bei Autos durchzuführen, dies übernehmen könnten“, betont Gufler.

Achtung auf die Geschwindigkeit

Wenn ein Pkw einen Anhänger zieht, liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Land- und Schnellstraßen bei 70 km/h und auf der Autobahn bei 80 km/h. Und was sagt der Experte in Sachen Kennzeichen? Früher hatte ein Anhänger 2 Kennzeichen: das Anhängerkennzeichen und das Wiederholungskennzeichen des Pkw. Seit einigen Jahren gibt es nur noch das Anhängerkennzeichen, auch wenn Anhänger, die vor dieser gesetzlichen Änderung zugelassen wurden, weiterhin mit 2 Kennzeichen unterwegs sind.

Darf ein Anhänger verliehen werden?

„Wenn jemand gewerblich Anhänger verleiht, muss das im Fahrzeugschein eingetragen sein. Verleiht eine Privatperson den Anhänger beispielsweise nur an den Nachbarn, ist keine Eintragung erforderlich“, sagt Gufler. Wichtig ist, dass die Ladung auf einem Anhänger gut gesichert wird. „Die maximale Beladungshöhe beträgt 4 Meter. Der Überstand der Ladung darf bei maximal 3 Zehntel der Gesamtlänge des Anhängers inklusive Deichsel liegen“, erklärt Gufler. Zudem darf mit einem Anhänger nur das transportiert werden, was im Fahrzeugschein eingetragen ist.

© Alle Rechte vorbehalten

Hier werben!

Maximale Sichtbarkeit
auf unserem Portal!

Preisliste 2024
markt_mockup.jpg