Autokaufvertrag - Gebrauchtwagenverkauf
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ist ein detaillierter Vertrag unerlässlich. Er schützt Käufer und Verkäufer vor Missverständnissen und Streitigkeiten. Aber was braucht es zum Aufsetzen eines Vertrags?
Daten des Käufers und Verkäufers
Der Vertrag beginnt mit Namen, Adresse und Kontaktdaten beider Parteien. Wichtig ist, Kopien des Führerscheins und der Identitätskarte des Käufers und des Verkäufers beizulegen, um die Identität zu verifizieren und um Betrug zu verhindern.
Fahrzeugdaten
Ein wesentlicher Vertragsbestandteil sind die Fahrzeugangaben:
- Marke, Modell, Typ des zu verkaufenden Autos;
- Erstzulassungsdatum;
- Fahrzeug-Identifikationsnummer;
- Kilometerstand;
- Vorbesitzer;
- Zustand (inkl. Aufstellung bestehender und behobener Schäden/Mängel).
Technische Begutachtungen und Prüfberichte von unabhängigen Experten schaffen eine zusätzliche Sicherheit und beugen Unstimmigkeiten vor.
Fotodokumentation
Eine Fotodokumentation vom Tag des Vertragsabschlusses über den Fahrzeugzustand im Innen- und Außenbereich schützt vor späteren Reklamationen.
Preis und Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten (bar oder Überweisung) sollten klar festgeschrieben werden. Auch die Angabe des Zahlungszeitpunktes ist wichtig. Und eine Ratenzahlung muss ebenfalls genau geregelt sein. Experten raten grundsätzlich zu einer Barzahlung, weil das Betrugsrisiko hoch ist.
Übergabedatum und Ort
Der Vertrag sollte festlegen, wann und wo die Fahrzeugübergabe erfolgen soll/wird, inklusive aller Papiere und Schlüssel.
Haftungsausschluss
Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Dieser Ausschluss muss im Vertrag stehen. Bewusste Mängelverschweigung bleibt jedoch haftbar. Eine unabhängige Experten-Begutachtung hilft, den Zustand objektiv festzuhalten.
Umschreibung des Fahrzeugs
Die Ummeldung des Fahrzeugs muss innerhalb von 60 Tagen bei der Zulassungsbehörde (PRA) erfolgen. Diese Frist gehört in den Vertrag, um die Haftung klar zu regeln.
Zusätzliche Vereinbarungen
Sondervereinbarungen wie Zubehör sollten im Vertrag notiert werden. Auch mündliche Absprachen sollten zu guter Letzt verschriftlicht werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fahrzeughistorie
Unterlagen wie Serviceheft, Hauptuntersuchungsberichte und Reparaturrechnungen sollten ebenfalls im Vertrag vermerkt sein und ohne Aufforderung vom Verkäufer an den Käufer übergehen. Diese Dokumente liefern Transparenz und geben einen Überblick über die Wartung und eventuelle Probleme des Autos.
Unterschrift
Die Unterschrift beider Parteien bestätigt die Anerkennung der Vertragsinhalte. Ein Vertrag, der Kopien der Identitätsdokumente, eine Fotodokumentation, Expertenmeinungen, Fahrzeughistorie und die Pflicht zur Ummeldung umfasst, ist entscheidend, um den Gebrauchtwagenverkauf rechtssicher abzuwickeln und um unnötigen Problemen vorzubeugen. Vertragsvorlagen sind im Internet zu finden, unter anderem auf www.adac.de
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