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Beim Abschluss eines Vertrages für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollten einige Punkte besonders beachtet werden. Manuel De Barba von der Bozner Agentur SVA Versicherungsservice gibt Tipps.
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© shutterstock

Damit’s nicht teuer wird

Prämie

Die Höhe der Prämien ist sehr unterschiedlich, denn „jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigene Tarifpolitik“, erklärt Manuel De Barba. „Manche Gesellschaften wollen bestimmte Risiken nicht versichern, zum Beispiel Fahranfänger. Sie erhöhen dann die Prämie für diese Kategorie deutlich und schließen dadurch automatisch weniger Policen in diesem Bereich ab.“ Zur Vorsicht rät der Experte bei auffallend günstigen Prämien: „Neue Gesellschaften gehen oft aggressiv in den Markt, doch nach einem Schadensfall wird die Prämie stark erhöht.“

Versicherungssumme

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7.750.000 Euro, davon 6.450.000 Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden. „Empfehlenswert ist aber eine deutlich höhere Summe, da der Versicherte im Extremfall die Differenz selbst bezahlen muss, sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen.“ Der Aufpreis dafür ist in der Regel gering.

Bonus-Malus-System

Es ist bei der Kfz-Versicherung die Regel. Nach schadenfreien Jahren erhält man eine bessere Einstufung, nach Schadensfällen verschlechtert sich die Risikoklasse. Entsprechend ändert sich die Versicherungsprämie. „Bei der Berechnung der Prämie spielen aber noch viele andere Parameter eine Rolle“, sagt der Experte. Ein Hinweis für junge Fahrzeuglenker: „Beim Abschluss des ersten Kfz-Versicherungsvertrages besteht die Möglichkeit, in der Bonus-Malus-Klasse eines Familienangehörigen zu starten, sofern die Person auf dem Familienbogen aufscheint.“ Damit kann die teure Einstiegsklasse 14 umgangen werden. Achtung: „Wenn das Fahrzeug aus Kostengründen einfach auf die Eltern geschrieben wird und das Kind dann auszieht, muss es in der Einstiegsklasse 14 starten.“

Einschränkungen

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte u. a. sichergestellt werden, dass die Versicherung auf das Regressrecht verzichtet, zum Beispiel im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein. „Ansonsten kann es in solchen Fällen teuer werden“, mahnt Manuel De Barba. Kontrolliert werden sollte auch, ob die Police eine Altersbeschränkung enthält. Nicht zuletzt ist die Korrektheit aller Daten zu prüfen. Denn: „Im Normalfall haftet der Versicherungsnehmer für falsche Angaben, was im Extremfall auch zur Nichtigkeit des Versicherungsschutzes führen kann.“

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