Regeln rund um Kfz-Kennzeichen
Einmal richtig schön durch den Matsch gefahren und schon ist das Auto dreckig, auch vom Kennzeichen ist nur mehr die Hälfte zu sehen. Kein Problem, in ein paar Tagen wird’s gewaschen. Wer eine solche Situation auch schon mal erlebt hat, sollte zukünftig besser doch einen Lappen in die Hand nehmen und schnell das Kennzeichen säubern. Sonst drohen Bußgelder. Bei vorsätzlichen Veränderungen des Nummernschilds sowieso. Laut Artikel 100 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein. Außerdem muss der Hintergrund reflektierend sein. Worauf Sie also achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Im Alleingang
Wenn trotz etwaiger Waschversuche das Kennzeichen partout nicht sauber wird oder etwas abgekratzt ist, sollte man nicht selbst zum Permanentmarker greifen und eine Ausbesserung versuchen. Ein solches, eigenes Eingreifen macht das Kennzeichen ungültig. Auch Veränderungen durch Folien, Aufkleber oder ähnliches können einen teils teuer zu stehen kommen. Wenn das Nummernschild also beschädigt ist, muss ein neues beantragt werden.
Achten Sie dennoch stets darauf, dass das Kennzeichen sauber und gut erkennbar ist. Übrigens sollte es nur mit milden Autoreinigern geputzt werden. Aggressivere Mittel führen womöglich zu mehr Schaden und schlussendlich zu einem unbrauchbaren Zeichen.
Wann Sie ein neues Kennzeichen benötigen
Wenn mehr als nur abwaschbarer Schmutz das Kennzeichen unkenntlich macht, muss in jedem Fall ein neues beantragt werden. Dazu gehören Beschädigungen und Veränderungen wie folgt:
- Unleserliche Zahlen und Nummern, auch nur in Teilen
- Kaputtes Kennzeichen
Jetzt wird es strafbar
Das Fälschen – ob nun beabsichtigt oder unwissentlich – ist in jedem Fall gesetzeswidrig. Wer sich also nicht an die Regeln hält, riskiert saftige Strafen und unter Umständen sogar die amtliche Stilllegung des Fahrzeugs für bis zu drei Monate. Mutwillige Beschädigungen und Unkenntlichmachung durch unten aufgeführte Aktionen gehören zum Strafbestand:
- Das Anbringen von Stickern
- Überkleben des Kennzeichens in jeglicher Form
- Benutzen einer Radarfolie, die das Blitzen bei zu schnellem Fahren verhindern soll
- Selbstgemalte Kennzeichen sind ebenso verboten, auch bei Anhängern oder Fahrradträgern