Was man im Auto mithaben muss
Muss man ein Warndreieck, eine Warnweste, einen Feuerlöscher und einen Erste-Hilfe-Koffer im Auto mitführen? Was kontrollieren die Polizeikräfte bei Routinekontrollen? „In erster Linie geht es um die persönliche Sicherheit“, sagt Thomas Karnutsch, der Kommandant der Ortspolizei Lana-Burgstall.
Wenn das Auto aufgrund eines Defekts plötzlich liegen bleibt oder ein Unfall passiert ist, gilt es, vorsichtig zu sein. Zuallererst sollte man das Licht brennen lassen und die Warnblinkanlage einschalten. Und sobald der Lenker das Fahrzeug verlässt, muss er eine Leuchtweste tragen. Dabei ist es wichtig, eine zertifizierte Weste im Fahrerraum zu deponieren und diese bei einer Panne oder einem Unfall bereits im Auto anzuziehen – und davor nicht auszusteigen. „Ist man nämlich einmal ausgestiegen, besteht schon die Gefahr, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig gesehen zu werden. Mit einer bereits im Fahrerraum angezogenen Weste ist man auf dem Weg zum Kofferraum, wo in den meisten Fällen das Warndreieck zu finden ist, hingegen gut sichtbar“, berichtet der Polizeichef.
Warndreieck ist Pflicht
„Ein Warndreieck muss im Fahrzeug mitgeführt werden, und es muss bei einer Routinekontrolle durch Ordnungskräfte auf Anfrage vorgezeigt werden.“ Das Warndreieck sollte bei Gebrauch direkt am Fahrzeug beim Kofferraum zusammengestellt werden. Einmal auseinandergeklappt, sollte man am Straßenrand entlanggehen und das Warndreieck gut sichtbar vor sich hertragen. Damit erhöht man die Sichtbarkeit – als zusätzlichen Schutz. Das Aufstellen des Warndreiecks erfolgt dann je nach örtlicher Begebenheit und Straßentyp (urbane Straßen, Überlandstraßen, Schnellstraßen oder Autobahn) in einer Entfernung zum Fahrzeug von mindestens 50 bis maximal 100 Metern. Ist die Straße kurvig, sollte das Warndreieck vor einer Kurve platziert werden. Dasselbe gilt auch im Falle von Kuppen oder anderen unübersichtlichen Stellen. „Wenn sich mehrere Personen in einem Auto befinden, so sollten diese das Fahrzeug rechts zum Fahrbahnrand verlassen, um sich vor herannahenden Fahrzeugen in Sicherheit zu bringen“, sagt der Kommandant. Laut Karnutsch sollen sich keine Personen vor einem Unfallwagen oder einem Auto mit einer Panne aufhalten. „Außer dem Fahrer mit Weste sollten sich alle Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanken oder ganz an den Straßenrand begeben – eben zu ihrem eigenen Schutz“, rät der Oberleutnant.
Italienische Bestimmungen
Und muss man einen Erste-Hilfe-Koffer und einen Feuerlöscher im Auto mitführen? „Nein“, sagt Thomas Karnutsch. „In Italien sind diese beiden Hilfsmittel für den Notfall laut Straßenverkehrsordnung für ein Privatauto nicht verpflichtend vorgesehen. Betriebsfahrzeuge müssen hingegen laut den -Arbeitssicherheitsbestimmungen mit Erste-Hilfe-Material ausgerüstet sein.“ Abschließend präzisiert der Kommandant: „Hier geht es immer nur um Bestimmungen, die in Italien Gültigkeit haben. Im Ausland herrschen andere Gesetze.“
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