Neuorientierung im Job
Frust im Job, Stress oder einfach kein Entwicklungspotenzial mehr bei der Arbeit? Ganz egal, was die Gründe für eine Kündigung sind, wir zeigen auf, wie ein professioneller Abgang hingelegt werden kann und man seinem Vorgesetzten trotz negativer Gefühle in guter Erinnerung bleiben wird.
Heutzutage ist es selten geworden, dass jemand sein ganzes Arbeitsleben lang bei ein und derselben Firma bleibt. Die Jungen von heute wollen ständig neue Herausforderungen, mehr oder vielleicht auch weniger Verantwortung übernehmen, sich neu orientieren, etwas anderes ausprobieren. So kommt man um Kündigungen im Job nicht herum. Die Aussage „Mir reicht’s – ich kündige!“ macht sich eigentlich nur im Film richtig gut. Im wirklichen Leben ist einen Job zu kündigen nicht nur eine unangenehme Sache, es ist in vielen Fällen auch eine schwerwiegende Entscheidung – vor allem, weil man ja nicht genau weiß, ob man sich zu seinem Vorteil verbessern kann. Und auch wenn man nicht unbedingt ganz zufrieden ist im jetzigen Job, sollte man nicht zu hart mit seinen Vorgesetzten und Kollegen umgehen. Frust ablassen tut zwar im ersten Moment immer gut, aber die Genugtuung ist nicht von langer Dauer und bringt am Ende mehr Nachteile als Vorteile - auch mit Blick auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Um am Ende bestmöglich dazustehen, ist cool bleiben wohl die klügste Variante.
Formalitäten sind das eine, die Psyche ist das andere: Stresst der Gedanke an das bevorstehende Kündigungsgespräch bereits? Machen sich Schuldgefühle breit oder Angst vor den Reaktionen der Freunde, der Familie oder der Kollegen? Nehmen Sie Ihren ganzen Mut zusammen und ziehen Sie es durch! Frau Dr. Ulrike Kofler, Arbeitsrechtsberaterin bei Studio Kaspar in Bozen, hat Tipps für die richtige Kündigung:
Niemals im Affekt kündigen
Zuallererst hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort steht alles, was es für eine formal richtige Kündigung braucht:
- Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?
- Was passiert mit dem restlichen Urlaub und den Freistunden?
- Welche Rechte hat der Arbeitnehmer und was kann der Arbeitgeber noch einfordern?
- Schickt man einfach die schriftliche Kündigung oder sucht man zuerst das Gespräch mit dem Chef?
Frau Dr. Kofler sagt dazu
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung von beiden Seiten nur unter Einhaltung der vom Kollektivvertrag vorgesehenen Form und Kündigungsfrist zulässig. Der Arbeitnehmer muss die Kündigung gemäß Artikel 26 des GD 151/2015 auf elektronischem Wege einreichen.
Davon ausgenommen sind:
- Kündigungen während der Probezeit, für die eine einfache schriftliche Mitteilung erforderlich ist
- Kündigungen der Mutter während der Schwangerschaft sowie Kündigung der Mutter und des Vaters bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, die vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden müssen
- Kündigungen, die die Arbeitnehmerin in der Zeit zwischen der Veröffentlichung des Aufgebotes und einem Jahr nach der Eheschließung einreicht, die vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden müssen
- Hausangestellte
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber im Moment der Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch auf eine Änderung der Dauer der Kündigungsfrist einigen bzw. einvernehmlich auf die Kündigungsfrist verzichten.
- Ein wichtiger Punkt sind die nicht genossenen Ferien und Freistunden. Diese müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der letzten Lohnabrechnung an den Mitarbeiter ausbezahlt werden.
- Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und auf eine reguläre Arbeitsleistung bis zum letzten Arbeitstag.
Größe zeigen
Bevor die telematische Kündigung eingereicht wird, sollte unbedingt ein 4-Augen-Gespräch mit dem Chef gemacht werden! Ein persönliches Gespräch ist immer von Vorteil. Und verzichten Sie darauf, im Kündigungsgespräch dem Chef „so richtig die Meinung zu sagen“. Denn das bringt Sie weder persönlich noch beruflich weiter. Und nur darauf kommt es an! Und auch mit negativen Äußerungen über Kollegen sollte man vorsichtig sein – innerhalb und auch außerhalb des Teams machen solche Meldungen schnell die Runde.
Kündigungsgrund angeben
Dabei ist wichtig, dass Sie sachlich bleiben. Vermeiden Sie es, viele Beweggründe aneinanderzureihen oder länger auszuführen, was nicht gut gelaufen ist. Ver- binden Sie den Kündigungsgrund, etwa die Aussicht auf eine neue berufliche Herausforderung, mit Lob und Anerkennung für den bisherigen Arbeitgeber.
Saubere Übergabe sicherstellen
Überlegen Sie sich vorab, wie und an wen die angefangenen Projekte übergeben werden können, damit auch ohne Sie alles möglichst reibungslos weiterläuft. Auch die Führungskräfte sollten über diese Planung Bescheid wissen. Machen Sie nicht den Fehler und denken Sie „und nach mir die Sintflut …“.
Start in die spannende Zukunft
Bei allen Ängsten und Unsicherheiten, die eine Kündigung mit sich bringen kann – versuchen Sie den letzten Arbeitstag in der Firma positiv zu sehen: Es ist der erste Tag auf dem Weg in eine neue Zukunft, die sicher jede Menge Positives für Sie bereithält!
© Alle Rechte vorbehalten