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Was es auf beiden Seiten zu beachten gilt
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No-Gos im Bewerbungsverfahren

Eine gewisse Netiquette und auch rechtliche Belange sind im Laufe von Bewerbungsverfahren genauso zu beachten wie später im Berufsalltag. Das gilt für beide Seiten, denn sowohl Bewerber als auch Personaler sollten gewisse „Spielregeln“ befolgen, um etwaigen Fettnäpfchen auszuweichen.

No-Gos für Bewerber

Fehlende ­Flexibilität

Eine starre Haltung bezüglich Arbeitszeiten oder -orten kann negativ bewertet werden, insbesondere in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld. Wer starr auf seinen Forderungen beharrt, vermittelt nicht nur Inflexibilität, sondern auch eine gewisse Kompromisslosigkeit, die womöglich auch im Arbeitsalltag zum Tragen kommt.

Negativ über Ex-Arbeitgeber

Kritik an früheren Arbeitgebern oder Kollegen wirkt unprofessionell und kann schnell Zweifel an der Teamfähigkeit aufwerfen. Wer lästert, wirft ein schlechtes Licht auf sich selbst. Wer sich nicht im Guten von vorigen Arbeitgebern getrennt hat oder größere Konflikte mit ehemaligen Kollegen hatte und direkt danach gefragt wird, sollte sachlich antworten und Lösungsansätze aufzeigen.

Übertriebene Gehaltsforderungen

Unrealistische Gehaltsvorstellungen können schnell zu einem vorzeitigen Ende des Bewerbungsprozesses führen. Am besten informiert man sich vorab über branchenübliche Gehälter und kombiniert diese mit den eigenen Fähigkeiten.

Respektloses Auftreten

Als Bewerber ist es nicht angebracht, in unpassender Kleidung und ungepflegt bei einem Bewerbungsgespräch zu erscheinen. Das bedeutet nicht zwingend, dass jeder Kostüm oder Anzug tragen muss, es geht vielmehr darum, sich ­respektvoll und passend zum Unternehmensumfeld zu kleiden, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Auch das Verhalten während des Gesprächs ist relevant. Ein höflicher Umgangston und eine gute Vorbereitung sollten selbstverständlich sein, auch um ein professionelles Auftreten zu unterstreichen.

Unklare Unterlagen

Lebenslauf und Anschreiben sollten klar strukturiert und frei von Rechtschreibfehlern sein. Unordnung oder Fehler können den Eindruck mangelnder Sorgfalt erwecken. Auch Falschinformationen gehören in keinen Lebenslauf, können solche fehlleitenden Punkte durch eine kurze Überprüfung doch schnell aufgedeckt werden. Lieber kommuniziert man authentisch und wahrheitsgemäß, sodass auch einen selbst keine bösen Überraschungen im Job oder sogar eine fristlose Kündigung beim Aufdecken der Lügen erwarten.

Verzerrte Wahrnehmung

Die Kollegen wundern sich längst darüber, warum Sie immer der oder die Letzte sind und wie Sie dieses Arbeitspensum auf die Reihe kriegen. Sie haben eher das Gefühl, dass Sie noch zu wenig tun. Wenn der Chef Sie lobt, fühlen Sie sich gedrängt, einen Zahn zuzulegen.

 

No-Gos für Unternehmen

Diskriminierung

Unternehmen, die von vornherein Bewerber außerhalb gewisser Kriterien ausschließen, machen sich teils sogar strafbar – denn hier greift das Antidiskriminierungsgesetz. Dabei geht es vor allem um Kategorien wie Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft oder Behinderung bei der Auswahl von Bewerbern; diese dürfen bei der Besetzung einer Stelle keine Rolle spielen.

Funkstille

Ein Bewerbungsprozess ist lang schon nicht mehr einseitig – auch Unternehmen bewerben sich um Fachkräfte. Wer daher schon im Bewerbungsprozess selbst eine mangelnde Kommunikation an den Tag legt, hinterlässt auf Bewerber den Eindruck von geringer Wertschätzung und Intransparenz. Daher sollten Personaler auf Bewerbungen reagieren und auch im Laufe des Verfahrens immer klar kommunizieren, wie die weiteren Schritte sind, sodass der Bewerber ein Gefühl für den Zeitrahmen bekommt.

Falsche Hoffnungen

Übertreibungen hinsichtlich der Unternehmenskultur oder Karrierechancen können bei Bewerbern schnell zu Enttäuschungen führen und das Vertrauen in das Unternehmen untergraben. Wer Mitarbeiter langfristig halten möchte, sollte von vornherein klar besprechen, was den Bewerber erwarten wird und wo die Aufgabenbereiche liegen. Fehlinformationen über Aufstiegschancen oder andere Versprechungen, die nicht eingehalten werden können, sind unangebracht und vertreiben neu eingestellte Fachkräfte schnell wieder.

08/15

Bewerbungsgespräche sollten nicht nach Schema F ablaufen. Oberflächliche Fragen und eine unpersönliche Atmosphäre können Bewerbern das Gefühl geben, nicht wertgeschätzt zu werden, was einen schlechten Start bedeutet.

Datenschutzverletzung

Bei der Verarbeitung von Bewerberdaten müssen die Datenschutzgesetze (DSGVO) beachtet werden. Das bedeutet unter anderem, dass personenbezogene Daten nur mit Zustimmung des Bewerbers gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Wer dagegen zuwiderhandelt, riskiert saftige Strafen.

No-Gos im Interview

Manche Fragen haben im Bewerbungsgespräch nichts zu suchen. Unangemessen wird es, wenn Themen wie Religion, Familienplanung oder zu Persönliches abgefragt werden. Hier drohen teils sogar rechtliche Konsequenzen. Auch Unpünktlichkeit, Unhöflichkeit – etwa während des Gesprächs nebenher E-Mails beantworten – und eine ­respektlose Kommunikation sind absolute No-Gos. Sie lassen nicht nur den Personalverantwortlichen, sondern auch das Unternehmen selbst in negativem Licht aufscheinen.

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