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Auf einen Blick
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Rahmenbedingungen eines Lehrvertrags

Die Wahl des Ausbildungswegs hängt von den individuellen Zielen, Interessen und Karriereplänen ab. Die Entscheidung für eine Lehre bietet dabei viele Vorteile. Primär ermöglicht sie einen direkten Einstieg in das Berufsleben und kombiniert praktische Erfahrungen im Betrieb mit einer fundierten schulischen Ausbildung. Lehrlinge haben die Möglichkeit, wertvolle Fähigkeiten zu erlernen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

Doch bei der Unterzeichnung eines Lehrvertrags gibt es viele Aspekte zu beachten, die sowohl rechtliche als auch praktische Dimensionen umfassen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Rahmenbedingungen von Lehrverträgen in Südtirol. In Südtirol gibt es drei verschiedene Arten von Lehrverträgen: die Lehre mit Berufsschule, die berufsspezialisierende Lehre und die duale Hochschulausbildung. Sie haben jeweils einen unterschiedlichen Fokus und hängen von verschiedenen Ausgangslagen ab.

Lehre mit Berufsschule

In einer Kombination aus Praxis und Theorie lernen Lehrlinge ihren Beruf von der Pike auf. Mit gut 80 Prozent Präsenz der Wochenarbeitszeit im Betrieb und den restlichen 20 Prozent in der Berufsschule wird so in drei oder vier Jahren die Berufsbefähigung erlangt. Dabei richtet sich die Ausbildung an junge Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Am Ende der Ausbildungszeit schließt man die Lehre in der Lehrabschlussprüfung (kurz LAP) als Fachkraft oder Geselle ab. Lehrlinge, die eine dreijährige Ausbildung absolviert haben, bekommen ein Berufsbefähigungszeugnis, die mit vierjähriger Ausbildung ein Berufsbildungsdiplom.

Berufsspezialisierende Lehre

Ähnlich wie die reguläre Lehre ist auch die berufsspezialisierende Lehre eine Mischung aus praktischer Arbeit im Betrieb und Unterricht in der Berufsschule. Dabei richtet sie sich jedoch an 18- bis 29-Jährige. In Ausnahmen, nämlich wenn Jugendliche schon eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, kann der Lehrvertrag auch schon mit 17 unterschrieben werden. Je nach angestrebtem Beruf dauert diese Lehre zwischen drei und fünf Jahren und endet mit einer Lehrabschlussprüfung vor einer Kommission.

Duale Hochschulausbildung

Diese spezielle Art der Lehre ist ebenfalls für die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen angedacht und ermöglicht eine direkte Kombination zwischen Arbeit in einem Unternehmen oder Betrieb und einem universitären Lehrgang. Zudem lässt sich damit ein Forschungsdoktorat umsetzen und auch ein Praktikum in einem Kammerberuf wie Anwalt oder Architekt. Abhängig von den Sozialpartnern und Bildungseinrichtungen variiert die Länge der Ausbildung.

Der Verdienst

Die Entlohnung für Lehrlinge richtet sich immer prozentual nach dem Anfangsgehalt der ausgebildeten Fachangestellten. Im ersten Lehrjahr beträgt sie circa 35 bis 45 Prozent und steigt bis zum letzten Jahr auf etwa 80 bis 90 Prozent des Facharbeiterlohns. Zudem steht Auszubildenden ein 13. Monatsgehalt beziehungsweise Weihnachtsgeld zu. In manchen Ausbildungsberufen gibt es sogar das 14. Monatsgehalt.

Im Handwerksbereich gibt es die Möglichkeit, den Verdienst etwas aufzustocken. Dank eines 2021 abgeschlossenen Landeszusatzabkommens kann man dies durch gute schulische Leistung erreichen. So bekommen Lehrlinge, die im 9. Pflichtschuljahr mit mindestens 7,0 abgeschlossen haben, 10 % mehr Gehalt im ersten Lehrlingsjahr. Auch ein Notendurchschnitt von mindestens 7,0 in der Berufsschule bringt im Folgelehrjahr mehr Geld.

Rechte und Pflichten

Mit der Unterschrift auf dem Lehrvertrag gehen Lehrling und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ein. Dieses bringt für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. So muss der Lehrling seine übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, Anweisungen der ausbildenden Personen befolgen, etwaige Betriebsgeheimnisse für sich behalten und sorgfältig mit dem ihm anvertrauten Arbeitsmaterial und Werkzeug umgehen. Ebenso verpflichtet er sich, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen und sich auch dort an die geltende Ordnung zu halten.

Doch natürlich gibt es im Gegenzug Rechte, die zum Beispiel eine angemessene Ausbildung durch einen Ausbilder gewährleisten und auch die Freistellung für den Besuch der Berufsschule ermöglichen. Die Lehre bietet eine spannende Möglichkeit, sich praxisnah auf das Berufsleben vorzubereiten und direkt aktiv tätig werden zu können – ein Schritt, der sich definitiv lohnt! 

Übersicht über die Inhalte des Lehrvertrags

  • Daten des Lehrlings und des Arbeitgebers
  • Tätigkeitsfeld des Lehrlings
  • Wirtschaftssektor des Ausbildungsberufs
  • (Schul-)Abschlusstitel des Lehrlings
  • Laufzeit der Ausbildung mit Angabevon Start- und Enddatum
  • Festlegung der Probezeit
  • Höhe der Entlohnung
  • Zuordnung zum entsprechenden Kollektivvertrag
  • Etwaige Zusatzversicherungen
  • Überstundenreglung (nur bei volljährigen Lehrlingen)
  • Urlaubsanspruch

Ein Mustervertrag kann auf dem myCivis-Portal eingesehen werden.

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