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KARRIERE: Experte Dehn verrät, was noch erlaubt ist und was nicht – „Man muss nicht alles abdecken“
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Ob Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung oder Projektmanagement-Skills: Bei der Bewerbung gilt es, sich möglichst gut zu verkaufen. Da lässt man die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten gerne mal besser klingen als sie eigentlich sind. Was ist noch im Rahmen, und wo fängt Schummelei an? Ben Dehn vom Bewerbungsservice „Die Bewerbungsschreiber“ in Bochum hat Antworten.

Ist es so schlimm, im Lebenslauf zu übertreiben und zu beschönigen? Macht das nicht jeder?

Ben Dehn: Es stimmt schon, dass Bewerber und Bewerberinnen hin und wieder einen Hang zur Übertreibung ausleben und insbesondere die „unrunden“ Phasen des Werdegangs beschönigen. Der Klassiker ist das Weglassen von Monatsangaben, um über längere berufliche Auszeiten hinwegzutäuschen. Aber der Trick ist so alt wie die Bewerbung selbst und wird schnell durchschaut. Grundsätzlich sollten Bewerber und Bewerberinnen Beschönigungen und Übertreibungen dringend vermeiden, vor allem bei der Beschreibung ihrer fachlichen Fähigkeiten. Im Vorstellungsgespräch fällt einem das Blendwerk vor die Füße. Wer da nicht souverän bleibt, hat spätestens dann verloren. Zwar würden wir nicht pauschal dazu raten, aber Bewerberinnen und Bewerber können bei noch anzueignenden Fähigkeiten, die wenig spezialisiert sind und autodidaktisch erlernt werden können, etwa grundlegende Sprach- oder EDV-Kenntnisse, den eigenen Kenntnisstand etwas beschönigen. Vor allem, wenn noch genügend Zeit bleibt, Neues dazuzulernen oder vorhandenes Wissen aufzufrischen. Mit Blick auf eine Stellenanzeige sollte man aber nicht krampfhaft versuchen, unbedingt 100 Prozent der geforderten Fähigkeiten abzudecken. Wer etwa 70 bis 75 Prozent der Anforderungen abdeckt, kann sich durchaus bewerben. Zumal es so oder so einige Inhalte geben wird, bei denen das sogenannte „Learning on the Job“ vom Arbeitgeber gefördert wird.

Wo verläuft denn die Grenze zwischen aufgehübscht und getäuscht?

Dehn: Die Grenze ist überschritten, wenn Bewerberinnen oder Bewerber fachspezifische Fähigkeiten angeben, über die sie nicht verfügen oder Zeiträume beruflicher Auszeiten vertuschen, die sich durch Arbeitszeugnisse belegen oder widerlegen lassen. Lügen darf niemand in der Bewerbung. Auch Übertreibungen werden früher oder später immer auffallen. Selbst, wenn Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Moment erfolgreich sind und den Job bekommen, bleiben sie im Berufsalltag hinter den von ihnen angepriesenen Fähigkeiten zurück und fallen dadurch negativ auf. Übertreibungen sind also als No-Go zu bezeichnen. Aber: „Stärken stärken“ darf und soll sogar sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich nicht unter Wert verkaufen, keine Rechtfertigungen oder Entschuldigungen suchen, sondern selbstbewusst auftreten.

Wann merkt auch die Personalabteilung schnell, dass mit dem Lebenslauf vielleicht etwas nicht stimmen kann?

Dehn: Wer mit seiner Bewerbung überzeugt, kommt in die engere Auswahl für einen Job. Spätestens dann werden Bewerbungsunterlagen noch einmal genauer begutachtet und auch die Anlagen gesichtet, allen voran natürlich die Arbeitszeugnisse. Sofern hier Diskrepanzen zu den getätigten Angaben und Aussagen in der Bewerbung bestehen, fällt auf, dass etwas nicht stimmen kann. Das Worst-Case-Szenario ist dann das vorzeitige Aus im Bewerbungsprozess. Das Best-Case-Szenario ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch, bei dem Personalerinnen und Personaler jedoch bereits mit einem Fragezeichen im Kopf starten und ihr Gegenüber ganz genau unter die sprichwörtliche Lupe nehmen. Für Bewerberinnen oder Bewerber gilt es, abgegriffene Floskeln aufzubrechen und diese in der Bewerbung durch individuelle, selbstbewusste und vor allem authentische Formulierungen zu ersetzen. Wer eine definierte Vorstellung von seinen Fähigkeiten und dem Mehrwert hat, den er oder sie einem Unternehmen bieten kann, beeindruckt den Menschen am anderen Ende mehr als jemand, der sich und seine Leistungen künstlich aufplustert. (dpa/tmn)

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