Für Arbeitsrechtsberater und -Anwärter bieten wir Kooperationsverträge als freiberufliche Mitarbeiter an. Zu den Aufgabenbereichen gehören: die Beratung und Abklärungen im Bereich Arbeitsrecht, das Erstellen von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnungen, Meldungen und zusammenhängende Erklärungen. Wir bieten eine attraktive Entlohnung, flexible Arbeitszeiten und den Einsatz innovativer Technologien als moderne Arbeitsmittel.
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